Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung


Der folgende Beitrag (3SAT 09/2024) berichtet über die Schwierigkeiten die Ganztagsschulen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu realisieren.

Hier sind die Fakten


Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung?

2026 - 2029 ist es soweit: Stufenweise wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung in Grundschulen eingeführt: Begonnen wird mit der Klassenstufe 1. In den nachfolgenden Jahren bis 2029 folgen die restlichen Grundschulklassenstufen. Nachfolgende die wichtigsten Informationen.

 

 


Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung Grundschule 2026

Ab 2026 wird in Deutschland ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt. Es kann dabei auch durchaus Raum für ehrenamtliches Engagement geben! Freiwillige können in der Ganztagsbetreuung helfen und somit zu einer verbesserten Betreuungsqualität beitragen. Initiativen und Schulen begrüßen oft die Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer, die wertvolle Fähigkeiten und Erfahrungen im sozialen Bereich mitbringen.

Quelle: KI - Kaum zu glauben: Wir können auch KI

Ist da wirklich so? Eine Frage, die einige Antworten zulässt.

In Wiesbaden sind 40 Grundschulen gemeldet. 34 davon haben schon ein Ganztagsangebot, die jedoch nicht von der jeweiligen Schule betreut werden, sondern durch "Betreuungsanbieter" bzw. Träger. Man kann also davon ausgehen, dass ehrenamtlich Interessierte hier nicht von uns vorgeschlagen werden können.  Das gilt nicht für den Vormittagsunterricht. 

 

Der Vermittlung in den Nachmittagsbereich erfordert andere Voraussetzungen und ist für uns wahrscheinlich nicht zu erfüllen.


HISTORIE Die Betreuenden Grundschulen wurden mit finanzieller Beteiligung des Landes seit dem Jahre 1990 zunächst als kostenloses Angebot für die Eltern an den Wiesbadener Grundschulen eingerichtet, die aufgrund ihres Standortes und Einzugsbereichs, und ihrer sozialen Strukturen im Stadtteil besonderen sozialen und pädagogischen Anforderungen begegnen. Seit dem 01.01.2012 werden in der Betreuenden Grundschule Gebühren erhoben. Seit dem Schuljahr 2018/2019 werden neben den gebührenpflichtigen Ganztagsplätzen (bis 17 Uhr) auch gebührenpflichtige Dreivierteltagesplätze (bis 15 Uhr) in den Betreuenden Grundschulen angeboten (siehe aktuelle Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Wiesbaden). Die Betreuenden Grundschulen stellen in enger Kooperation mit z. Z. 15 Wiesbadener Grundschulen Förder- und Betreuungsangebote vor und nach dem Unterricht bereit

 

Quelle: Flyer_BetreuendeGrundschulenWiesbaden_RZ.pdf